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   OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10   

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https://dejure.org/2011,19975
OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10 (https://dejure.org/2011,19975)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2011 - 7 U 79/10 (https://dejure.org/2011,19975)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2011 - 7 U 79/10 (https://dejure.org/2011,19975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung einer neuen, anderweitig erprobten Operationsmethode als Behandlungsfehler; Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Anwendung einer neuen Operationsmethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anwendung einer neuen, anderweitig erprobten Operationsmethode als Behandlungsfehler; Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Anwendung einer neuen Operationsmethode

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Mit einer Anfängeroperation, über deren erhöhtes Risiko der Patient grundsätzlich nicht aufgeklärt werden muss (BGH, NJW 1984, 655), ist der Fall dagegen nicht vergleichbar.
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn diese anderen, theoretisch in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahmen keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen derselben Risikogruppe haben und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert sind (BGH, NJW 1988, 763, 764; Senat, OLGR 2002, 392, 393; MedR 2003, 229, 230).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Dass das Landgericht einen entsprechenden Entscheidungskonflikt des Klägers - unzulässiger Weise (vgl. nur BGH NJW 1994, 801 ) - von Amts wegen geprüft und verneint hat, ändert daran nichts.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Der Antrag Ziff. 1, den der Kläger - in zulässiger Weise (BGH, NJW 2004, 1243, 1244) - auf die bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erlittenen Beeinträchtigungen beschränkt hat, ist deshalb dem Grunde nach gerechtfertigt.
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 1718 ) und des Senats (NJW-RR 2005, 798, 799) ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes.
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Denn nach den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen ist es üblich und medizinisch nicht zu beanstanden, dass gerade erfahrene Operateure wie der Beklagte auf ihrem Gebiet neue, anderweitig erprobte Operationsmethoden übernehmen, und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 2477 ) stellt selbst die Anwendung einer noch nicht hinreichend erprobten Neulandmethode keinen Behandlungsfehler dar, wenn die verantwortliche medizinische Abwägung und ein Vergleich der zu erwartenden Vorteile dieser Methode und ihrer abzusehenden und zu vermutenden Nachteile mit der standardgemäßen Behandlung unter Berücksichtigung des Wohles des Patienten die Anwendung der neuen Methode rechtfertigt.
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Denn die Höhe des Schmerzensgelds, die auch für den Gegenstandswert der erstattungsfähigen Anwaltskosten maßgeblich ist (vgl. BGH, NJW 2008, 1888 ), hängt zum einen davon ab, ob die vom Kläger erlittene Verletzung des Nervus femoralis und des Nervus obturatorius durch die Behandlung des Beklagten verursacht worden ist.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Wegen der im ersten Rechtszug gerügten Aufklärungsmängel wäre dieses neue Vorbringen zwar nicht mehr zuzulassen, weil der Beklagte insoweit Anlass hatte, sich schon in der ersten Instanz zumindest hilfsweise auf eine hypothetische Einwilligung zu berufen (vgl. nur BGH, NJW 2009, 1209, 1211).
  • LG Magdeburg, 13.01.2010 - 9 O 1890/08

    Arzthaftpflichtrecht; keine Aufklärung über Zugangsweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Das Oberlandesgericht Naumburg hat deshalb mit Beschluss vom 22. April 2010 ( 1 U 14/10, Juris Tz. 7 f.) ein Urteil des Landgerichts Magdeburg (vom 13. Januar 2010, 9 O 1890/08, Juris Tz. 16 ff.) bestätigt, nach dem der Operateur den minimalinvasiven Zugang wählen kann, ohne den Patienten über die Vor- und Nachteile der herkömmlichen Operationsmethode aufzuklären.
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 4/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
    Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn diese anderen, theoretisch in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahmen keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen derselben Risikogruppe haben und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert sind (BGH, NJW 1988, 763, 764; Senat, OLGR 2002, 392, 393; MedR 2003, 229, 230).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 U 14/10

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über eine alternative Operationsmethode

  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

  • OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 166/01

    Baurecht; Sachverständiger: Haftung des Subgutachters für die Erstellung eines

  • OLG Naumburg, 14.05.2019 - 1 U 48/18

    Aufklärungspflichten vor einer operativen Behandlung eines Hirntumors

    Nach nicht unumstrittener Auffassung des OLG Karlsruhe kann es allerdings eine Pflicht zur Aufklärung auslösen, wenn die Operationsrisiken bei einer minimal invasiven Operation wegen der geringen Erfahrung des Operateurs mit der gewählten Technik signifikant höher sind als bei der herkömmlichen Operationsmethode (Urteil vom 23. März 2011 zu 7 U 79/10, referiert in Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., RN A 132a, Seite 32).
  • OLG Koblenz, 29.07.2013 - 5 U 427/13

    Umfang der ärztlichen Aufklärung; Aufklärung hinsichtlich der Möglichkeit einer

    Wenn eine andere, nicht erwähnte Methode keine besonders ins Gewicht fallenden Vorteile hinsichtlich der Heilungschancen und möglicher Komplikationen aufweist und nach medizinischer Erfahrung jedenfalls nicht besser indiziert ist, bedarf es also keines besonderen Hinweises hierauf (OLG Karlsruhe GesR 2011, 356; OLG München GesR 2012, 854).
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